Besatzungsstatut

Es regelte die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten und trat am 21. September 1949 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt Teilsouveränität. Sie erhielt die gesetzgebende, exekutive und richterliche Gewalt, die USA, England und Frankreich  behielten aber die Hoheitsrechte unter anderem in den Bereichen Außenpolitik, Entmilitarisierung, Wiedergutmachung, Flüchtlingsaufnahme und Ruhrkontrolle. Bei Verfassungsänderungen und Gesetze gab es ein Einspruchsrecht der Besatzungsmächte. Die militärische Besetzung dauerte an.
 

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