Grundherrschaft (Bäuerliche Leihe)

Grundherren verleihen Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude an Bauern. Diese leisten dafür Abgaben – z.B. Eier, Geflügel oder andere Naturalabgaben zu bestimmten festgelegten Terminen; später auch Geld – und Dienste – z.B. Erntehilfe, Botengänge, usw.

Die Bauern können in diesem System persönlich entweder frei, hörig (minderfrei) oder leibeigen sein. Im Falle der Leibeigenschaft sind die Dienste (Fronen) und Abgaben normalerweise höher, der/die Leibeigene ist an den Boden gebunden, darf also nicht ohne Erlaubnis wegziehen und  muss z.B. bei Heirat um die Erlaubnis des Herrn nachsuchen. Die Höhe von Diensten und Abgaben schwankt je nach Zeit, Region und einzelner Abmachung.


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