Leibeigenschaft, Leibeigene

Leibeigene sind im System der Grundherrschaft in besonderer Weise Abhängige. Im Falle der Leibeigenschaft sind die Dienste (Fronen) und Abgaben normalerweise höher als bei freien Bauern, der/die Leibeigene ist an den Boden gebunden, darf also nicht einfach wegziehen, und  muss z.B. bei Heirat um die Erlaubnis des Herrn nachsuchen. Wenn Leibeigene existieren oder wenn jemand leibeigen ist, spricht man von Leibeigenschaft.

Begriffe

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. Druck und Nutzung der inhaltlich unveränderten Dateien für nicht kommerzielle Bildungszwecke z.B. in Schulen erlaubt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.