Ruhrstatut

Das Ruhrstatut wurde am 28. April 1949 von den USA, England, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg auf der Londoner Sechsmächtekonferenz verabschiedet. Die Sowjetunion war nicht beteiligt. Es sah vor, die Kohle- und Stahlproduktion des Ruhrgebiets, damals die Herzkammer der deutschen Industrie, zu beaufsichtigen und auf dem Markt zu verteilen.

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