Ständeordnung

Im Mittelalter und teilweise bis ins 19. Jahrhundert existieren drei Stände.

Der 1. Stand – die Geistlichkeit bzw. der Klerus – ist idealtypisch für das Beten da. In der frühmittelalterlichen Wirklichkeit stellt die Kirche aber circa zwei Drittel des deutschen Heeres. Mitglied des 1. Standes wird man durch die Priesterweihe.

Der 2. Stand ist der Adel. Seine Aufgabe ist es (idealtypisch im Sinne einer Arbeitsteilung) zu kämpfen. Mitglied des 2. Standes wird man durch Geburt.

Der 3. Stand besteht aus den Bauern, Handwerkern und Händlern und anderen. Mitglied des 3. Standes wird man ebenfalls durch Geburt. 

Die Ständeordnung wird als Spiegelbild der himmlischen Ordnung gerechtfertigt. An der Spitze steht im Himmel Gott, auf Erden der Monarch. Den irdischen, übereinander geordneten Ständen entsprechen übereinander geordneten Gruppierungen von Seligen, Heiligen, verschiedenen Engelgruppen.

Jeder Stand hat unterschiedliche Rechte und Pflichten und ist z.T. sogar an der Kleidung oder sonstigen Merkmalen kenntlich. Jeder Stand hat v.a. unterschiedliche Rechte in der Politik und vor der Justiz.

Die Stände bestimmen über Ständeversammlungen, zum Beispiel den Generalständen in Frankreich, in der Politik mit, soweit sie nicht durch den Absolutismus ganz ider teilweise entmachtet werden.

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