Wahlmonarchie

Im Unterschied zur Erbmonarchie werden die Monarchen (Könige oder Kaiser) gewählt, könnten also theoretisch aus unterschiedlichen Familien stammen. Wer beim Tode eines Monarchen dessen Nachfolger wird, ist also nicht durch die Erbfolge geregelt. Das Gegenstück ist die Erbmonarchie.

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