Wormser Konkordat

Wormser Konkordat von 1122 zwischen Heinrich V. und Papst Calixt IV.. Es bringt die Beendigung des Investiturstreits, wobei für Deutschland für die Einsetzung von Bischöfen folgende Regelung getroffen wird: 

  • 1. Schritt: Bischofswahl durch Geistliche in Anwesenheit des Königs
  • 2. Schritt: Investitur des Erwählten durch Geistliche mit Ring und Stab, den kirchlichen Amtssymbolen
  •  3. Schritt: Investitur des Gewählten mit den weltlichen Hoheitsrechten durch den König durch Überreichung eines Szepters, einem weltlichen Amtssymbol.
  • Der Investierte soll seine Pflichten gegenüber dem König erfüllen.

In Italien und Burgund gibt es keine Anwesenheit des Königs. Die Investitur mit den weltlichen Hoheitsrechten durch den König erfolgt spätestens 6 Monate nach der Wahl. Das Problem wird also durch die Trennung von geistlicher und weltlicher Investitur zu lösen versucht.

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