Europäische Verfassung

Die EU besitzt eine politische Struktur, die auf zwei Verträgen basiert:
 

  • dem Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht, 1992, mehrfach geändert, zuletzt 2007 durch den Vertrag von Lissabon) und
  • dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union von 2009, der die Arbeitsweise der Organe der EU erläutert. 

Beide Verträge werden auch als europäisches Verfassungsrecht bezeichnet, aber das gibt es nicht, denn es sind völkerrechtliche Verträge zwischen Nationalstaaten, denn die EU ist kein Staat. Mehr dazu siehe Europäische Union (EU).

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