Friedliche Koexistenz

Die Doktrin der friedlichen Koexistenz wird auf dem XX. Parteitag der KPdSU (Kommunistische Partei der Sowjetunion) beschlossen und danach präzisiert. Sie reagiert auf die abgeschlossene Blockbildung und das relative militärische Gleichgewicht – auch im atomaren Bereich –  zwischen den Blöcken und geht von folgenden Grundsätzen aus:

  • Ein friedliches Nebeneinanderbestehen von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sei nicht nur möglich, sondern angesichts der Gefahren von Kriegen im Atomzeitalter auch unumgänglich.
  • An die Stelle militärischer Auseinandersetzung trete der wirtschaftliche Wettbewerb, in dem sich die Über- oder Unterlegenheit eines Systems erweisen müsse.
  • Ungeachtet des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung gehe der ideologische Kampf unvermindert weiter.
  • Das Bekenntnis zur friedlichen Koexistenz bedeute nicht die Aufgabe der weltrevolutionären Zielsetzung, sondern solle im Gegenteil die Möglichkeiten für die Weltrevolution verbessern und sei damit nur eine taktische Variante im internationalen Klassenkampf.

(Punkte 1 – 4 aus: Informationen zur politischen Bildung, Heft 245)

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