Gerichtsherr(schaft)
Wenn ein Grundherr zu Gericht sitzt, ist er Gerichtsherr, er übt die Gerichtsherrschaft aus. Grundherrschaft, Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Kirchenherrschaft treten oft in Kombination miteinander auf.
Wenn ein Grundherr zu Gericht sitzt, ist er Gerichtsherr, er übt die Gerichtsherrschaft aus. Grundherrschaft, Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Kirchenherrschaft treten oft in Kombination miteinander auf.
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