Monarchisches Prinzip

Nach diesem Prinzip gibt es weder Gewaltenteilung noch Volkssouveränität, sondern alle Gewalt liegt in der Hand des Monarchen (Absolutismus). Dieser kann eine Verfassung im Sinne einer Einschränkung seiner Gewalten gewähren, aber er herrscht damit nicht im Namen des Volkes und einer Verfassung.

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