Kirchenherr(schaft)

Wenn ein Grundherr eine oder mehrere Kirchen besitzt und betreibt (Eigenkirchenrecht; heute abgeschafft) ist er Kirchenherr. Grundherrschaft, Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Kirchenherrschaft treten oft in Kombination miteinander auf.

Begriffe


 

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