Parlament

Nach Zensuswahlrecht oder allgemeinem Wahlrecht gewählte Volksvertretung, z.B. der Deutsche Bundestag oder der Landtag von Baden-Württemberg. Parlamente beschließen allein oder mit anderen Verfassungsorganen die Gesetze, gehören also zur Legislative (siehe Gewaltenteilung). Parlamente sind an die Verfassung ihres Landes gebunden, der Deutsche Bundestag zum Beispiel an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Echte Parlamente können die Regierung kontrollieren und besitzen immer eine echte, unabhängige Opposition, die der Regierung eigene Vorstellungen und Programme entgegenstellt. Die Abgeordneten genießen Immunität, also einen besonderen rechtlichen Schutz, der sie vor Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes schützt.

Vergleiche auch Parlamentarische Demokratie, Parlamentarische Monarchie, Parlamentarische Republik

Begriffe

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