Millet- System

Eine „Millet“ im Osmanischen Reich war eine Religionsgemeinschaft mit Minderheitenstatus, z.B. die orthodoxe Millet, die armenischen Millets oder die jüdische Millet.

Als Voraussetzung für die Erlaubnis, ihren Glauben ausüben zu dürfen, mussten sie  einer Buchreligion angehören, die islamische Herrschaft anerkennen und eine Steuer zahlen (die Cizye, arab. Dschizya). Waffen durften sie als unterworfene nichtmuslimische Untertanen nicht tragen. Krieg führten die Muslime. Die Schutzbefohlenen waren an eine bestimmte, sie nach außen hin kennzeichnende Kleiderordnung gebunden und durften nicht zu Pferde reiten, sondern nur auf dem Esel. Ihre Kirchen durften Moscheen nicht überragen, Reparaturen und Erweiterungen wurden behindert und konnten nur mit Erlaubnis vorgenommen werden. Neubauten von Kirchen waren verboten. Viele Kirchen wurden auch in Moscheen umgewandelt, zum Beispiel die Hagia Sophia in Istanbul. Entsprechend der Scharia (= islamisches Religionsgesetz) waren die „Schutzbefohlenen“ im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit Muslimen rechtlich benachteiligt.

Die Millet besaßen das Recht auf Selbstverwaltung und Rechtsprechung unter der Leitung religiöser Oberhäupter, auch wirtschaftliche Autonomierechte entstanden. Man durfte die Religion frei ausüben, aber wirksamer Rechtsschutz für das Eigentum existierte ebenso wenig wie für die Muslime selbst.

Das Verbot der Kriegführung erleichterte den Dhimmies die Ausübung von Handel und Gewerbe im Unterschied zu den Muslimen, die ständig für Kriege bereit stehen mussten.


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