Sozialstaat

Ein Sozialstaat liegt dann vor, wenn ein Staat für unverschuldet in Not geratene Bürger Unterstützung gewährt, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen. Sozialstaatliche Leistungen sind z.B. auch Ausgaben für Gesundheit, Bildung, usw. Ein Sozialstaat verliert dann, zumindest teilweise, seine Berechtigung, wenn er 

  • Leistungen an selbst verschuldet in Not geratene Bürger gewährt
  • Leistungen an fremde, nicht eigene Bürger gewährt, die keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben
  • die Leistungen des Sozialstaats so hoch sind, dass sich reguläre Arbit nicht mehr oder kaum noch lohnt (Wer arbeitet, ist der Dumme)

 

Begriffe

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