Gesellschaftsvertrag nach Thomas Hobbes
Wie John Locke nach ihm geht schon Thomas Hobbes von einem Naturzustand aus. Auch bei Hobbes sind die Menschen von Natur aus frei und grundsätzlich gleich. Anders als Locke beschreibt Hobbes den Naturzustand jedoch als einen Zustand fundamentaler Unsicherheit, in dem jeder mit jedem in Konflikt geraten kann. Es droht ein „Krieg aller gegen alle“.
Hobbes besitzt dabei ein konfliktreicheres Menschenbild als Locke. Menschen verfolgen ihre eigenen Interessen und konkurrieren um Güter, Sicherheit und Anerkennung. Aus Konkurrenz und gegenseitigem Misstrauen können deshalb auch zwischen vernünftigen Menschen Konflikte entstehen.
Dementsprechend tritt auch Hobbes für einen Gesellschaftsvertrag ein. Die Menschen unterwerfen sich einer gemeinsamen souveränen Gewalt, die stark genug sein muss, Frieden und Sicherheit nach innen und außen zu gewährleisten.
Im Gegensatz zu Locke vertritt Hobbes eine weitgehend unbeschränkte und ungeteilte Staatsgewalt. Ein allgemeines Widerstandsrecht gegen den Souverän, wie es später bei Locke zu finden ist, sieht Hobbes nicht vor. Das Recht des Einzelnen auf Selbsterhaltung bleibt jedoch bestehen.
Thomas Hobbes gilt daher als wichtiger Theoretiker des Absolutismus. Er rechtfertigt die starke souveräne Gewalt allerdings nicht durch das Gottesgnadentum, sondern durch den Gesellschaftsvertrag: Die Notwendigkeit einer starken Staatsgewalt wird damit nicht primär religiös, sondern aus dem Sicherheitsinteresse der Menschen begründet.
Beide, Locke und Hobbes, beginnen also mit freien und gleichen Individuen, Naturzustand, Vernunft und Gesellschaftsvertrag – kommen aber zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei Hobbes legitimiert der Gesellschaftsvertrag eine sehr starke Staatsgewalt, weil das Hauptproblem die Unsicherheit ist. Bei Locke begrenzt der Gesellschaftsvertrag die Staatsgewalt, weil sie dem Schutz bereits vorhandener individueller Rechte dient.
Gesellschaftsvertrag nach John Locke
