Naturrecht und natürliche Rechte
Das Naturrecht (engl.: law of nature) ist eine allgemeine, durch Vernunft erkennbare moralische Ordnung bzw. ein Gesetz. Es besagt insbesondere, dass Menschen, weil sie von Natur aus frei und gleich sind, weder sich selbst noch anderen hinsichtlich Leben, Freiheit und Besitz schaden sollen.
Die natürlichen Rechte (engl.: natural rights) sind die Ansprüche des einzelnen Menschen, die sich aus dieser Ordnung ergeben – insbesondere auf Leben, Freiheit und Eigentum.
Die Theorie des Naturrechts ist wesentlich älter als die Aufklärung. In der Aufklärung gewinnt jedoch die Vorstellung besonderer natürlicher und vorstaatlicher Rechte des Individuums – etwa auf Leben, Freiheit und Eigentum – zentrale politische Bedeutung, vgl. Gesellschaftsvertrag nach John Locke.
