Grundrechte
Menschenrechte in Rechtsform, also als Bestandteile von Verfassungen, heißen “Grundrechte”. Kein nachgeordnetes Recht darf gegen sie verstoßen.
Menschenrechte in Rechtsform, also als Bestandteile von Verfassungen, heißen “Grundrechte”. Kein nachgeordnetes Recht darf gegen sie verstoßen.
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