Tarifautonomie

Man spricht von Tarifautonomie, wenn die Vertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) Höhe der Löhne und Gehälter, Lohngruppen, Arbeitsbedingungen usw. mit bindender Wirkung ohne staatliche Einwirkung festlegen dürfen.

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